Am 2.11.1998 verturteilte das Amtsgerichts Tiergarten in Berlin einen Aktivisten nach §90a StGB zu 150 Tagessätzen a 25 DM, also zu einer Geldstrafe von 3750 Mark, weil er auf einer Demo das Lied Deutschland muß sterben, damit wir leben können von SLIME abgespielt hatte.
Das Bundesverfassungsgericht aber kassierte die Entscheidung. Der Beschluß ist echt lesenswert.
Das Lied ist also per Verfassungsgerichtsbeschluß Kunst. Es wird sicherlich auch bei unserer Demo am 23.6.2010 in Kreuzberg zu hören sein.
Und warum nicht in der bayerischen Version von den Polkahontas?
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