In seinem Jurblog vergleicht der deutschtürkische Jurist Erkem Senol den §90a StGB (Deutschland) mit dem §301 StBG (Türkei) – letzterer trägt den Titel „Verunglimpfung des Türkentums“ und ist international bekannt als Waffe gegen Kritiker_innen am Selbstverständnis der türkischen Nation als ordu-millet (militärische Nation) oder solchen, die den Völkermord am armenischen Bevölkerungsteil nach dem ersten Weltkrieg aufarbeiten wollen. Berühmte Persönlichkeiten wir Orhan Parmuk oder Hrant Dink standen schon wegen §301 StBG (Türkei) vor Gericht. Viele unbekannte bringt er zum Schweigen.
Senols Schlußfolgerung, der §301 StGB (Türkei) sei harmlos, weil er dem §90a StGB (Deutschland) sehr ähnelt, der doch so wenig in der öffentlichen Kritik steht, können wir uns nicht anschließen. Vielmehr fühlen wir uns dadurch bestärkt zu fordern: Weg mit dem §90a StGB – und allen ähnlchen Paragraphen in allen anderen Ländern!
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