Siehe: http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/19027/1631871/polizeidirektion_bad_segeberg
]]>Wenn überall die Deutschland-Flaggen wehen, wenn im Fernsehen von inneren Reichsparteitagen geredet wird, wenn Patriotismus plötzlich schick ist, dann gehen wir auf die Straße!
§90a StGB hat den schönen Titel „Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“ und droht mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft, wer sich an Farben, Flagge oder Hymne der BRD vergeht.
Ein völlig unnötiger, ideologischer Paragraph, der in der Vergangenheit immer wieder gegen Linke eingesetzt wurde, die ihre GegnerInnenschaft zu Nation und Patriotismus öffentlich kundtun wollten.
Drei Stunden vor dem letzten Spiel der deutschen Nationalmannschaft der Männer bei der Weltmeisterschaft in Südafrika hat das Thema eine besondere Brisanz. Die ganze Stadt ist voll Flaggen.
Bitte leitet diese Mail an alle weiter, die ihr kennt und kommt zahlreich zur Demo am 23.6.
]]>In genug anderen Fällen kassiert nicht ein höheres Gericht das Urteil, sondern der Staat eine deftige Geldstrafe von politisch aktiven Bürger_innen.
Hier noch ein paar Beispiele, in denen Gerichte mit §90a StGB versucht haben, Linke zu verurteilen und das Verfassungsgericht es kassiert hat:
- Im September 1991 gab eine Gruppe in München bei einer Mahnwache zum Gedenken an den Anschlag eines Neonazis auf das Münchner Oktoberfest esehr krude Flugblätter heraus, in dem sie dem Staat Rassismus und Geltungssucht vorwarfen. 1
- Im Januar 1996 veröffentlichte eine Person Flublätter, in denen es um den Einsatz der GSG9 gegen RAF – Mitglieder in Bad Kleinen 1993 ging, bei denen ein Polizist und ein Terrorist ums Leben kamen, in denen angeblich die BRD beleidigt wurde.2
- Im September 1997 wurde auf einer Kundgebung in Berlin das Lied „Deutschland muß sterben“ von Slime gespielt.3
Immer mal wieder trifft §90a StGB auch Nazis:
- Im Januar 2004 machte sich einer über die Fahne lustig, indem er sie „schwarz-rot-senf“ nannte.4
Aber sollte man sich nicht, was Nazis angeht, auf Volksverhetzung, Wiederbetätigung, verfassungsfeindliche Symbole, etc. verlassen, um sie zu verurteilen? Und sollten wir nicht vor allem gegen Rassismus, Antisemitismus und autoritären Einstellungen kämpfen, die weit verbreitet sind, als sie zu verurteilen, weil sie sagen, die Flagge der BRD wäre „schwarz-rot-senf“?
]]>Interessant ist vor allem die Geschichte: Der erste Versuch, das Verbrennen der US-Flagge zu verbieten, stand 1968 in direkter Verbindung mit den Protesten gegen den Krieg in Vietnam. Wie immer ist auch hier nationaler Zusammenhalt nicht etwa friedlich-freundlicher Kitt, der die Gesellschaft solidarischer macht, sondern ein Mittel im Kampf der Konservativen gegen Kritik am Status Quo.
Mehr dazu gibt es auf Wikipedia.
]]>Senols Schlußfolgerung, der §301 StGB (Türkei) sei harmlos, weil er dem §90a StGB (Deutschland) sehr ähnelt, der doch so wenig in der öffentlichen Kritik steht, können wir uns nicht anschließen. Vielmehr fühlen wir uns dadurch bestärkt zu fordern: Weg mit dem §90a StGB – und allen ähnlchen Paragraphen in allen anderen Ländern!
]]>Das Bundesverfassungsgericht aber kassierte die Entscheidung. Der Beschluß ist echt lesenswert.
Das Lied ist also per Verfassungsgerichtsbeschluß Kunst. Es wird sicherlich auch bei unserer Demo am 23.6.2010 in Kreuzberg zu hören sein.
Und warum nicht in der bayerischen Version von den Polkahontas?
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